BMV-Darlehen II: Neuer Fonds für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer

Das Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Darlehensfonds in Höhe von zehn Millionen Euro aufgelegt. Ziel ist die Förderung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Existenzgründer. Dabei geht es um die Finanzierung von Investitionen, Unternehmensnachfolgen, sofern die Übertragung zwischen unabhängigen Investoren erfolgt, oder Betriebsmitteln.

Es sollen vor allem die kleineren Unternehmen und die Existenzgründer in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt werden. Diese sollen weiterhin die Chance haben, zu investieren, um ihr Geschäftsmodell voranzubringen. Der Fonds soll dann greifen, wenn der Finanzierungsbedarf eines Unternehmens nicht von einer Geschäftsbank gedeckt wird. Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition einschließlich Existenzgründungen aus Mecklenburg-Vorpommern haben die Möglichkeit, aus dem Fonds Gelder zu erhalten. Es werden Darlehen zwischen 20.000 und 500.000 Euro vergeben. Die Gelder sind unter anderem einsetzbar für Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter. Die Laufzeiten des Darlehens betragen bei Investitionsdarlehen höchstens 20 Jahre, bei Betriebsmitteldarlehen höchstens 8 Jahre. Der Zinssatz  orientiert sich an der Bonität des Unternehmens sowie dem Risiko des Vorhabens und wird individuell festgelegt. Die Tilgung erfolgt in gleichen regelmäßigen Raten mit maximal drei tilgungsfreien Jahren.

Mit dem Darlehensfonds wird ein Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Die Antragstellung ist ab dem 1. August 2020 bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) möglich.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.07.2020 der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH