Zugang zur Investitionsförderung / GRW-Mitteln für Unternehmen wird erleichtert

Bund und Länder haben Erleichterungen bei der Investitionsförderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen. Dies ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Konjunkturpakets und der dort vorgesehenen Aufstockung der regionalen Wirtschaftsförderung um 500 Millionen Euro (je 250 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr).

Folgende Erleichterungen des gemeinsamen GRW-Koordinierungsrahmens von Bund und Ländern gelten seit dem 14.07.2020:

  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten befristet niedrigere Anforderungen an förderungsfähige Investitionsvorhaben hinsichtlich der neu zu schaffenden Arbeitsplätze und des Investitionsvolumens: Bis 31. Dezember 2021 können auch Vorhaben mit GRW-Mitteln gefördert werden, mit denen die Zahl der Arbeitsplätze in der betreffenden Betriebsstätte um mindestens fünf Prozent erhöht wird oder deren Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen der Betriebsstätte um mindestens 25 Prozent übersteigt. Die geforderte so genannte besondere Anstrengung der Unternehmen wird damit jeweils halbiert. Dies trägt dem veränderten wirtschaftlichen Umfeld Rechnung und ermöglicht den Ländern, mehr Investitionsvorhaben als regulär zu unterstützen.
  • Für Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur wird bis Ende des Jahres 2023 der GRW-Höchstfördersatz auf 95 Prozent heraufgesetzt, so dass der kommunale Eigenanteil gegenüber dem bisherigen Status quo halbiert werden kann. Dies stärkt die Investitionen in die Attraktivität der regionalen Wirtschaftsstandorte und entlastet die Kommunen finanziell.
  • Projektzeiträume können vorübergehend flexibler gehandhabt werden, um Verzögerungen aufgrund der Corona-Krise zu begegnen.
  • Für Umweltschutzinvestitionen, die über die geltenden deutschen und europäischen Normen hinausgehen, wurde die bestehende Deckelung der Förderung dauerhaft aufgehoben. Förderbeträge für umweltschonende Investitionen werden nicht mehr durch die Regionalfördersätze begrenzt und so attraktiver. Außerdem können künftig auch kleine und mittlere Unternehmen von der Förderung profitieren. 

Die Gemeinschaftsaufgabe ist ein über Jahrzehnte bewährtes Instrument der Regionalpolitik, um in wirtschaftlich schwächeren Regionen Impulse für Wachstum und neue Arbeitsplätze zu setzen. Die Förderung in strukturschwachen Regionen trägt damit zum Abbau regionaler Unterschiede bei.

Die aktuellen Anträge, Richtlinien und Merkblätter für die GRW-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier:

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-gewerbliche-wirtschaft/index.html

Für Fragen und Hilfestellungen bei der Beantragung stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern gern zur Verfügung.