Fristverlängerung für das Überbrückungsstipendium für freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler

Die Antragsfrist für ein Überbrückungsstipendium aus dem MV-Schutzfonds Kultur wurde verlängert. Entsprechende Anträge können noch bis zum 31. Juli 2020 eingereicht werden. Das Überbrückungsstipendium wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aus dem MV-Schutzfond Kultur gewährt und soll zur Absicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens beitragen. Es kann freischaffenden, professionellen Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gewährt werden.

Weitere Informationen hierzu sind zu direkt beim Landesförderinstitut zu finden.