Neues Programm zur Unterstützung für Ausbildungsbetriebe

Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die von einem erheblichen Arbeitsausfall und deshalb von Kurzarbeit betroffen sind, sollen auch ihre Lehrlinge in der Corona bedingt schwierigeren wirtschaftlichen Zeit bestmöglich in den Betrieben halten können.

Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist, dass zum Antragszeitpunkt der Anteil der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen („Kurzarbeiterquote“), mindestens 50 Prozent beträgt oder in der Anzeige über den Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Herabsetzung der regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten geplant ist.

Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin. Anträge können ab dem 01. Mai 2020 längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden. Der Antrag ist formgebunden auf dem vorgesehenen Vordruck mit rechtsverbindlicher Unterschrift unter Beifügung dort aufgeführter Unterlagen bei der Bewilligungsstelle zu stellen. Der entsprechende Vordruck ist bei der Bewilligungsstelle erhältlich und kann im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.