Förderung von Mitarbeiterwohnungen in Tourismusschwerpunkten

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet eine Förderung für bauliche Maßnahmen zum Neubau von Gebäuden zur Schaffung von Mitarbeiterwohnungen (Werkmietwohnungen) in Tourismusschwerpunktgemeinden. Am 09.03.2020 wurde das neue Förderprogramm veröffentlicht und eine Antragstellung ist ab sofort möglich.

Die Förderung richtet sich an diejenigen, die eine gewerbliche Betriebsstätte in den Tourismusschwerpunktgemeinden haben. Nicht nur touristische Unternehmen wie Hotels oder Pensionen können von der Unterstützung profitieren, sondern beispielsweise auch Handwerks-, Dienstleistungs-, oder Industrieunternehmen, die einen entsprechenden Bedarf an Mitarbeitern haben.

Quelle und weitere Informationen zur Förderung