Neue Förderung für öffentliche Begegnungsorte

Mit dem neuen Landesprogramm „Dritte Orte“ sollen öffentlich zugängliche Orte der Begegnung geschaffen oder weiterentwickelt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige eingetragene Vereine mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie kommunale Körperschaften.

Gefördert werden können beispielsweise Renovierungen oder Umbauten von Gemeinschaftshäusern und Nachbarschaftstreffs, Pavillons, Sitzbänke, Bewegungsangebote sowie Mobiliar oder technische Ausstattung. Entscheidend ist, dass die Angebote öffentlich zugänglich und regelmäßig nutzbar sind und das gesellschaftliche Miteinander stärken.

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