Transformationsförderung für Unternehmen

Das Land M-V gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen mit dem Ziel, im Wandel der Arbeitswelt einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung zu leisten. Transformation beginnt Ihnen: mit Unternehmen, die Ideen entwickeln und testen, neue Wege gehen und Lösungen für Herausforderungen entwickeln. Die neue Förderung der Transformationsrichtlinie bietet Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ab Januar 2026 besonders attraktive Unterstützung – für Investitionen in Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und zukunftsweisende Geschäftsmodelle.

Wer kann gefördert werden?

  • Natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen des Privatrechts mit Sitz in MV

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Fachkrägftesicherung und -gewinnung mit herausgehobener Bedeutung für die Gestaltung der Transformation der Arbeitswerlt in MV
  • Laufzeit: 6-36 Monate
  • bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personalkostenpauschale) + Restkostenpauschale

Wie kann man die Förderung beantragen?

  • Einreichungeiner Ideenskizze bis zum 06.04.2026

Mehr Informationen zum Antrag und Download des Formulars bei der GSA Schwerin

Gern können Sie sich bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Vorpommern-Greifswald von Jennifer Billowie oder von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Vorpommern-Rügen beraten lassen.